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   BGH, 21.03.1952 - 2 StR 775/51   

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https://dejure.org/1952,3158
BGH, 21.03.1952 - 2 StR 775/51 (https://dejure.org/1952,3158)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1952 - 2 StR 775/51 (https://dejure.org/1952,3158)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1952 - 2 StR 775/51 (https://dejure.org/1952,3158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Erwürgung, Erschlagung und Misshandlung weiblicher Häftlinge während des Evakuierungstransportes vom KL Porta Westfalica nach Hamburg-Eidelstedt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 27.11.1942 - 4 C 93/42

    Zum Begriffe des "Mörders" (§ 211 StGB.) gehört nicht, daß der Täter einem

    Auszug aus BGH, 21.03.1952 - 2 StR 775/51
    Eine derart qualvolle, von bedingtem Tötungsvorsatz getragene, Misshandlung eines wehrlosen Opfers ist in aller Regel nach der äusseren und inneren Tatseite - zur letzteren vgl. RGSt 76, 297, 299; RG JW 1944 S 148 - als grausam zu bewerten.
  • RG, 07.05.1943 - 1 D 135/43

    Mord ist im Gegensatze zum Totschlag die besonders verwerfliche Tötung.

    Auszug aus BGH, 21.03.1952 - 2 StR 775/51
    Vielmehr genügt es, dass die Ausführung der Tötung dem Opfer körperliches oder seelisches Leiden von einer Stärke oder Dauer bereitet, die nicht erforderlich ist, um den Tod herbeizuführen (RGSt 77, 246, 248; 77, 41, 45).
  • RG, 04.11.1943 - 3 C 311/43

    1. Eine Mutter, die ihr uneheliches Kind etwa eineinhalb Stunden nach der Geburt

    Auszug aus BGH, 21.03.1952 - 2 StR 775/51
    Vielmehr genügt es, dass die Ausführung der Tötung dem Opfer körperliches oder seelisches Leiden von einer Stärke oder Dauer bereitet, die nicht erforderlich ist, um den Tod herbeizuführen (RGSt 77, 246, 248; 77, 41, 45).
  • BGH, 16.12.1952 - 2 StR 583/52

    Rechtsmittel

    Damit ist das Merkmal der Grausamkeit nach der äusseren Tatseite gegeben (BGH 2 StR 775/51, Urteil vom 21. März 1952).
  • LG Wuppertal, 30.04.1970 - 11 Ks 1/69

    Erschiessung der Angehörigen zweier ziviler Arbeitskommandos nachdem mehrere

    Grausam tötet, wer aus gefühlloser, unbarmherzigen Gesinnung dem Opfer körperliche oder seelische Leiden von einer Stärke und Dauer bereitet, die nicht erforderlich sind, den Tod herbeizuführen (BGHSt 3, 180, 264; 2 StR 775/51 vom 21.3.1952 ).
  • BGH, 27.01.1953 - 2 StR 20/50

    Ermordung sowie Misshandlung (zum Teil mit Todesfolge) von Häftlingen des KL

    Auch andere niedrige Beweggründe, etwa Geltungsbedürfnis (OGHSt 2, 352, 356; BGH Urt v. 18. September 1952 - 3 StR 374/52 -) oder die Sucht, seine Macht über die Gefangenen zu zeigen (BGH Urt v. 21. März 1952 - 2 StR 775/51), liegen bei der Persönlichkeit des Angeklagten nahe.
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